Meine Leistungen

Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen

DIN EN ISO 9001:2015 

Die DIN EN ISO 9001:2015 ist seit September 2015 in Kraft und ist geprägt durch einen prozessorientierten und risikobasierten Ansatz. 

Den Kontext der Organisation verstehen, die interessierten Parteien und Leistungsindikatoren bestimmen sind nur einige der normbasierten Anforderungen.

Meine Beratung beginnt damit, Ihre Erfordernisse im Gespräch wahrzunehmen, Ihre Ziele zu erkennen und diese im Qualitätsmanagement normkonform mit einer individuellen Projektstrategie gemeinsam mit Ihnen und Ihren Mitarbeitern umzusetzen. Dieses maßgeschneiderte Konzept garantiert den Erfolg Ihres Qualitätsmanagements im Gesundheitswesen.

Apothekenbetriebsordnung §2 a

Die am 12. Juni 2012 in Kraft getretene novellierte Apothekenbetriebsordnung fordert von allen Apotheken ein Qualitätsmanagementsystem (QMS). Dies bedingt zusätzlich zur täglichen Umsetzung aller relevanter Richtlinien und Gesetze die intensive Beschäftigung mit allen Tätigkeiten in der Apotheke, die Festlegung von Anforderungen und Abläufen in Verfahrensanweisungen konform zu allen mitgeltenden Gesetzen und vielfältige Dokumentations-pflichten.

Datenschutz im Gesundheitswesen

Im Grundgesetz der BRD ist das Recht jedes Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Somit ist jede Art von Datenerhebung, -speicherung und               -weitergabe ohne Einwilligung des Betroffenen (§51 BDSG neu, Art. 7 EU-DSGVO) verboten.

Besonders Unternehmen im Gesundheitswesen sind verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Kunden- und Patientendaten zu schützen (§ 46 Nr. 13 BDSG neu sowie Art. 9 DSGVO). Verstöße werden mit hohen Bußgeldern geahndet, Schadensersatzansprüche des Betroffenen sowie Ansehensverlust des Unternehmens verursachen hohe Folgekosten.

Eine externe Datenschutzberatung bietet zahlreiche Vorteile, die weit über die bloße Erfüllung gesetzlicher Anforderungen hinausgehen. Durch meine Unterstützung können Sie ein hohes Datenschutzniveau erreichen, um potenzielle Haftungsrisiken zu vermeiden sowie das Vertrauen ihrer Kunden, Geschäftspartner und Patienten zu stärken. Ich biete Ihnen eine unabhängige Perspektive und beurteile die internen Abläufe und Datenschutzmaßnahmen objektiv und sachkundig. Hierbei stehe ich für ein praxistaugliches Datenschutzkonzept, von der Mitarbeiterschulung über die Pflege der Datenschutzdokumentation bis zum internen Audit. Ich passe meine Leistungen an Ihre spezifischen Bedürfnisse an und kooperiere mit Ihren Auftragsverarbeitern. Gemeinsam mit Ihnen und Ihren Mitarbeitern gestalten wir datenschutzkonforme Unternehmensprozesse und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, die die Sicherheit und Integrität ihrer Daten gewährleisten.

Hinweisgeber­schutzgesetz

Sie geben mir den Auftrag für das Betreiben Ihrer internen Meldestelle als Meldestellenbeauftragte. Damit erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht zum Einrichten einer internen Meldestelle gemäß § 12 Hinweisgeberschutzgesetz.

Nach Vertragsunterzeichnung erhalten Sie meine Meldestellekontaktdaten für Sie und Ihre Mitarbeiter. Diese sind niederschwellig aufgebaut, um den Anreiz zu schaffen, dass sich der Hinweisgeber nicht zuerst einer Behörde anvertraut. Sie als betroffenes Unternehmen erhalten so die Chance, etwaige Verstöße abzustellen und potentielle Auswirkungen zu beschränken oder zu vermeiden.

Zur Mitarbeiterschulung erhalten Sie ein White Paper (Leitfaden) für alle Personen des Unternehmens zur Bekanntmachung der Regelungen im Gesetz, zu den Abläufen eines gegebenen Hinweises sowie zu den Themenbereichen einer Meldung. Optional kann eine Fortbildung in Präsenz durchgeführt werden.  

Als Beauftragte für ein Hinweisgebersystem nach Hinweisgeberschutzgesetz (TÜV Rheinland, 11.23) erfülle ich für Sie alle Aufgaben und Pflichten, die mit einer Meldung einhergehen. Ich führe Plausibilitätsprüfungen nach eingehenden Meldungen durch und kontaktiere die zuständigen Abteilungen und/ oder die geschäftsführende Leitung Ihres Unternehmens. 

Jeder eingegangene Hinweis wird von mir gesetzeskonform betrachtet, geprüft und dokumentiert. Damit biete ich Ihnen Vertrauen stiftende, umfängliche Lösungsmöglichkeiten. Mein Ziel dabei ist eine Schadensbegrenzung bei gleichzeitiger Beachtung aller Schutzmaßnahmen für die hinweisgebende Person.

Wenn gewünscht, erhält Ihr/Ihre Datenschutzbeauftragte/r oder Informationssicherheitsbeauftragte/r ebenfalls Unterstützung bei der Implementierung in die Compliance Vorgänge.

Datensicherheit

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Dann vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Erstgespräch.